Antwort 10.02.2025 von Siegmar Heß CDU
Artikel 140 GG ist eine sinnvolle Regelung, die Bestand haben soll.
Artikel 140 GG ist eine sinnvolle Regelung, die Bestand haben soll.
Auf Bundesebene gilt es zuvorderst die Effizienz und Effektivität der Förderprogramme zu verbessern.

Sehr geehrter Herr H.,
Ich würde zuerst eine umfassende Bürgerumfrage durchführen um festzustellen wie, wo und in welcher Weise sich die Bürger unsicher fühlen.
