Antwort 29.12.2025 von Stephan Brandner AfD
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Aus diesem Grund wird bei der Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit auf die belegten Monate und somit auf Versicherungs- oder Beitragsjahre abgestellt, nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit.
Wie Sie dem von Ihnen angefügten Artikel entnehmen können, gebe ich keine näheren Auskünfte über Mitarbeitende
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.