
Ja.
Ja.
Wir befinden uns gerade in der Klärung ob und wie solche Fahrten möglich wären. Melden Sie sich bei Interesse bitte an mein Wahlkreisbüro.
Ich bitte aufrichtig um Entschuldigung und nehme mir vor, nun regelmäßig die eingehenden Fragen zu sichten und die Beantwortung von Bürger*innenanliegen auf dieser Plattform entsprechend zu priorisieren
Höflich verweise ich Sie auf meine vorherige Antwort und die dortigen Aussagen auf die Anfrage von Frau S. vom 09.01.2024.
Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol je Milliliter Blutserum wurde von einer Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und der Polizei erarbeitet und vorgeschlagen. Sollten Sie diesbezüglich Anregungen oder Kritik haben, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bundesministerium zu wenden.