Frage von Pascal V. • 07.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 18.01.2024
Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
Weder in der Bundestagsfraktion noch in der Bundesregierung gibt es ein Führungsversagen
Wir gehen davon aus, dass die parlamentarischen Beratungen zum Demokratiefördergesetz zügig abgeschlossen werden.
Verstärkte Beratung und Jugendschutz, Liberalisierung bei medizinischen Anwendungen, klare strafrechtliche Maßnahmen gegen den illegalen Handel.
Am 23.02.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.