Frage von Gernold R. • 02.09.2021

Antwort von Helge Braun CDU • 16.09.2021
Insofern ist in Hinblick auf meine Tätigkeit eine umfassende Transparenz gegeben.
Insofern ist in Hinblick auf meine Tätigkeit eine umfassende Transparenz gegeben.
Für meine Arbeit im Bundestag habe ich mir vorgenommen, Treffen mit Interessenvertretung im Nachhinein zu veröffentlichen, bis es eine eigene entsprechend gute Regelung für den Bundestag gibt.
Um meine Arbeit als Abgeordneter so transparent wie möglich zu gestalten, lege ich auf meiner Homepage die finanzielle Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter offen.
Ich habe die Änderung des Abgeordnetengesetzes unterstützt und somit auch dazu beigetragen, dass wir ein strengeres Transparenzgesetz einführen konnten.
Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten.