Antwort 01.07.2026 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Eine Information über die Belastungsgrenze nützt wenig, wenn im Januar schlicht das Geld fehlt, um überhaupt bis zu dieser Grenze in Vorleistung zu gehen. Dieses Liquiditätsproblem zu Jahresbeginn will ich nicht kleinreden.
Kündigungsschutz darf kein Abfindungsautomat für Spitzenverdiener sein.