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Fritz Güntzler
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Frage von Katharina S. •

Wie will die Union verhindern, dass chronisch Kranke zu Jahresbeginn die massiv erhöhten Zuzahlungen vorschießen müssen, um einen gefährlichen Einnahmestopp von Medikamenten abzuwenden?

Sehr geehrter Herr Abgeordnete Güntzler,

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/fritz-guentzler/fragen-antw

vielen Dank für Ihre Ehrlichkeit und das Anerkennen des Risikos von teuren Klinik-Folgekosten.

Ihr Vorschlag, dass Kassen künftig aktiv über die Belastungsgrenze informieren, löst jedoch das fundamentale Liquiditätsproblem zu Jahresbeginn nicht:

Chronisch Kranke mit Kleinstrenten oder geringem Einkommen können die massiv erhöhten Zuzahlungen im Januar und Februar schlicht nicht an der Apothekenkasse bar vorschießen. Eine Information der Kasse hilft nicht, wenn im Moment des Rezept-Einlösens das Geld für die Vorauszahlung fehlt. Dann wird das Geld für Miete und Lebensmittel aufgefressen, oder lebenswichtige Rezepte bleiben direkt liegen.

​Da Sie die Hinweise in die Beratungen vor der Sommerpause mitnehmen: Wie genau will die Union verhindern, dass chronisch Kranke diese erhöhten Beträge im Voraus bar bezahlen müssen, um einen gefährlichen Einnahmestopp aus Geldnot abzuwenden?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

 

haben Sie Dank, dass Sie noch einmal nachhaken – Ihr Punkt ist berechtigt. Eine Information über die Belastungsgrenze nützt wenig, wenn im Januar schlicht das Geld fehlt, um überhaupt bis zu dieser Grenze in Vorleistung zu gehen. Dieses Liquiditätsproblem zu Jahresbeginn will ich nicht kleinreden.

Deshalb möchte ich Ihnen eine Möglichkeit nennen, die genau hier ansetzt und leider viel zu wenig bekannt ist: die Vorabbefreiung. Wer dauerhaft auf Medikamente angewiesen ist, muss nicht das ganze Jahr über an der Apothekenkasse vorschießen und die Beträge später sammeln und erstatten lassen. Man kann seine – einkommensabhängige und damit niedrige – Belastungsgrenze einmal im Voraus an die Krankenkasse zahlen und erhält dann sofort eine Befreiungskarte für das gesamte Jahr (§ 62 SGB V). Ab diesem Moment fällt an der Apotheke keine Zuzahlung mehr an. Für eine chronisch kranke Rentnerin mit kleiner Rente sind das im Jahr die bereits genannten rund 140 Euro – einmal und planbar, statt vieler unkalkulierbarer Beträge übers Jahr. Viele Kassen bieten dafür auch eine Zahlung in Raten an; dass das flächendeckend und unbürokratisch möglich ist, dafür setze ich mich ein.

Für Menschen in der Grundsicherung ist die Grenze noch einmal deutlich niedriger – unter 70 Euro im Jahr, berechnet auf den Regelsatz –, und der Sozialleistungsträger kann hier einspringen: In stationären Einrichtungen ist es bereits gängige Praxis, dass der Höchstbetrag als zinsloses Darlehen übernommen, die Befreiung zum 1. Januar erteilt und in kleinen Monatsraten zurückgezahlt wird – gerade um die von Ihnen beschriebene Überforderung zu Jahresbeginn zu vermeiden. Auch außerhalb von Einrichtungen kommt eine solche darlehensweise Überbrückung in Betracht.

Ehrlich bleibe ich aber auch hier: Selbst der einmalige Vorauszahlungsbetrag kann für jemanden ohne jede Rücklage im Januar eine Hürde sein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Frühjahrsgutachten 2026 für genau diesen Fall einen konkreten Vorschlag gemacht: eine zu Jahresbeginn wirkende Zuzahlungsbefreiung für Versicherte mit niedrigem Einkommen – auf Antrag, zusätzlich zur bestehenden Belastungsgrenze, wie es sie beim Zahnersatz im Grundsatz bereits gibt. Diesen Weg halte ich für gangbar, um das Liquiditätsproblem an der Wurzel zu lösen.

Zum Verfahren: Die abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag ist für den 10. Juli 2026 vorgesehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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