Unser Ziel ist deshalb keine vollständige Übernahme des schwedischen Modells, sondern eine Reform, die an die Gegebenheiten unseres Landes angepasst ist.
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Ich kann verstehen, dass die Frage eines fiktiven Partnereinkommens Sie beschäftigt. Allerdings überarbeitet das Bundesministerium des Innern den vorgelegten Referentenentwurf nochmals, anschließend wird er nach Abstimmung mit Verbänden und innerhalb der Bundesregierung als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Einen verbindlichen Zeitplan für diesen Prozess kann ich Ihnen aktuell nicht nennen.
Wir streben einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt an, in dem Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht mehr notwendig sind, weil alle Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit finden können. Solange das nicht so ist, fordern wir, dass Menschen die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, mindestens den Mindestlohn erhalten. Außerdem dürfen sie nicht weniger Rechte haben als andere Arbeitnehmer*innen. Denn Sie haben ganz recht. Alles andere verstößt auch aus unserer Sicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das Grundgesetz.
Wir Grüne wissen, dass Menschen in den Werkstätten sehr wenig verdienen. Das wollen wir ändern.