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Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Es ist wichtig, Frauen in solchen Konfliktlagen bestmöglich zu unterstützen und ihnen verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen.
Eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218 StGB lehnen wir ab. Die geltende Rechtslage sollte aus unserer Sicht grundsätzlich beibehalten werden