Antwort 27.07.2026 von Sven Heinemann SPD
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der beschriebenen Entwicklungen große Sorgen machen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der beschriebenen Entwicklungen große Sorgen machen.
Die Grundausrichtung der Reform trage ich mit, also die Erhöhung der Beträge, die Vereinfachung und den partnerschaftlichen Ansatz. Die Begrenzung auf neun Monate für Familien, in denen ein Elternteil die reservierten Monate aus wirtschaftlichen Gründen nicht nehmen kann, halte ich dagegen für den korrekturbedürftigsten Punkt des Entwurfs.
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Ich halte die Aufteilung nicht für gerechtfertigt. Sie folgt einem Sparziel, das nachträglich um Ausnahmen ergänzt wurde. Notwendig wäre gewesen, die Eingriffe zurückzunehmen, statt sie für einzelne Gruppen abzumildern.