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Meine Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Übergangsregelung. Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen
Ich habe dieser Position daher zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir beides gewährleisten müssen: den wirksamen Schutz unserer Freiheitsrechte und einen ebenso wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet.
Die SPD-Fraktion trägt den Kompromiss innerhalb der Koalition deshalb mit und hat dem Gesetz zugestimmt.
Alles, was ich Ihnen dazu jetzt mitteilen könnte, wäre vorläufig, und ich halte es für redlicher, keine Erwartung zu wecken, deren Grundlage noch nicht steht. Sobald der Entwurf im Landtag vorliegt, sind die Zahlen öffentlich und nachprüfbar.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein dürfen.