Sind sie der Überzeugung, dass der Beschluss des GKV-BStabG vereinbar ist mit einer ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung für alle Menschen, die diese benötigen?
Sehr geehrter Herr Schmid,
die Einschnitte die der Beschluss des GKV-BStabG mit sich bringt, wird zwangsläufig zu einem Rückgang des psychotherapeutischen Angebots führen. Dies wird in der Folge höchstwahrscheinlich Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen, aber sie nicht rechtzeitig bekommen, das Leben kosten. Mich würde einfach interessieren, ob Ihnen das bewusst ist?
Mit freundlichen Grüßen,
P.D.
Quellen:
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/gkv-finanzreform-warken-psychotherapie-einschnitte-100.html
https://www.fr.de/panorama/gkv-reform-psychotherapeuten-warnen-vor-folgen-fuer-versorgung-zr-94388739.html
https://www.aerzteblatt.de/news/versorgung-psychisch-kranker-koalition-will-gkv-spargesetz-nach-dem-sommer-etwas-aufweichen-f69b734e-b0dc-4954-817b-19054ce6245f
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und speziell zur psychotherapeutischen Versorgung.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein dürfen. Deshalb haben sich die Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion vor der Verabschiedung des Gesetzes auch mehrmals mit den Spitzenverbänden der psychotherapeutischen Versorgung getroffen und werden dies auch weiterhin tun.
Uns ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Im Übrigen werden wir die Auswirkungen genau im Blick behalten und - falls erforderlich - nachsteuern. Das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Ergänzend sind wir mit unserem Koalitionspartner in einem Entschließungsantrag (der Text ist abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf) zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dieser zeitliche Ablauf war notwendig, um sicherzustellen, dass dieses Verfahren verfassungsgemäß ist. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Außerdem ist uns der Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen wichtig. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Zudem haben wir auch den Zugang zur Psychotherapie verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Für uns ist eine psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich wichtig. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern.
Sie können davon ausgehen, dass wir die Wirkungen der gesetzlichen Änderungen sehr aufmerksam begleiten und uns dafür einsetzen werden, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.
Vielen Dank nochmals für Ihre Hinweise und Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

