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Der entsprechende Gesetzesentwurf muss nun von der Bundesjustizministerin erarbeitet und im verabschiedet werden. Erst danach beginnen die parlamentarischen Beratungen und es kann über einzelne Details der geplanten Reform diskutiert werden. Zum aktuellen Stand ist dies noch viel zu früh.
Die Bundesregierung plant nicht, das Kontrollrecht für Normalbürger "abzuschaffen". Was wir primär tun, ist, Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte abzuschaffen und den Wesenskern des IFG zu schärfen. Unabhängig davon beteilige ich mich nicht an Spekulationen, die mögliche zukünftige Regierungen betreffen.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit