Antwort 24.07.2026 von Matthias Hey SPD
Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Ja. Wer Aufgaben beschließt und an die Kommunen überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Eine anlasslose Chatkontrolle halte ich da jedoch für den falschen Weg.