Antwort 03.08.2026 von Tilman Kuban CDU
Ich habe meiner Antwort vom 10. Oktober 2025 nichts hinzuzufügen.
Ich habe meiner Antwort vom 10. Oktober 2025 nichts hinzuzufügen.

Mir ist da grundsätzlich was wichtig: Wir tun in diesem Land oft so, als zähle nur der akademische Abschluss etwas.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.