Regelung im Thüringer Landtag
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Opfer sexualisierter Gewalt nur dann zu erwähnen, wenn sie für rassistische Narrative instrumentalisiert werden können, und gleichzeitig Maßnahmen abzulehnen, die Betroffene nachweislich schützen würden, hilft dagegen niemandem – außer den Tätern.
Als Abgeordneter respektiere ich die Gewaltenteilung und nehme daher keinen Einfluss auf laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren.
Konkret heißt das für mich aber, dass der Verkauf nicht kriminalisiert werden darf. Betroffene brauchen Schutz statt Strafe. Gleichzeitig müssen Kauf, Ausbeutung und Profite sanktioniert werden. Dazu gehören niedrigschwellige Gesundheitsangebote, aufsuchende Arbeit, anonyme Meldewege, eine klare Trennung von Hilfe und Kontrolle sowie praktikable Aufenthalts- und Sozialleistungswege für Betroffene.