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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Benedikt H. •

Mein Sohn ist beidseitiger CI-Träger. Sie sagten 2025, das Gehörlosengeld sei finanziell nicht möglich. Im Juli 2026 kündigten Sie die Umsetzung an. Kommt es zum 1.1.2027?

Zum Hintergrund: Beim Werkstattgespräch mit Gehörlosenverbänden am 26.11.2025 erklärten Sie als CSU-Fraktionsvorsitzender, die Einführung des Gehörlosengeldes sei im Doppelhaushalt 2026/27 wegen der Finanzlage „momentan nicht möglich“. Am 18.7.2026 erklärten Sie nach der gemeinsamen Klausur von CSU und Freien Wählern dagegen, das Gehörlosengeld werde noch in dieser Legislaturperiode kommen und damit eine „Gerechtigkeitslücke“ geschlossen. Ein konkreter Starttermin wurde dabei nicht genannt. Mein Sohn ist hörbehindert und beidseitiger CI-Träger; deshalb ist für unsere Familie entscheidend, wann aus dem politischen Beschluss eine tatsächliche Leistung wird. Quellen: BR24, 27.11.2025; gemeinsame Pressemitteilung KOGEBA/LVBYGL, 2.12.2025; dpa/ZEIT, 18.7.2026; CSU-Fraktion, Klausur Kloster Irsee, 18.7.2026.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie insbesondere mit Blick auf Ihren Sohn wissen möchten, wann mit der Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes zu rechnen ist.

Die Einführung eines Gehörlosengeldes ist im Koalitionsvertrag von CSU und FREIEN WÄHLERN vereinbart. Aufgrund der angespannten Haushaltslage war eine Umsetzung im Rahmen des Doppelhaushalts 2026/2027 zunächst nicht möglich. Im Juli 2026 haben die beiden Regierungsfraktionen jedoch nochmals ausdrücklich bekräftigt, das Gehörlosengeld noch in dieser Legislaturperiode einführen zu wollen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Eine Einführung zum 1. Januar 2027 ist aufgrund des dafür erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens nicht möglich.

Die weiteren Einzelheiten werden derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Dabei gilt es, die berechtigten Anliegen der Betroffenen mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats in Einklang zu bringen.

Auch die konkreten Anspruchsvoraussetzungen sind Gegenstand der weiteren Abstimmungen. Daher kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine verbindliche Auskunft geben, inwieweit Menschen mit Cochlea-Implantaten künftig anspruchsberechtigt sein werden.

Unser gemeinsames Ziel bleibt es, das Bayerische Gehörlosengeld noch in dieser Legislaturperiode einzuführen.

Ihnen und Ihrem Sohn wünsche ich persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister a.D.

CSU-Fraktionsvorsitzender 

im Bayerischen Landtag 

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