Antwort 19.08.2025 von Daniela Ludwig CSU
Inhaltlich sehe ich keine neuen Fragen im Vergleich zu den erst kürzlich gestellten und kann Ihnen daher auch keine andere Antwort geben.
Inhaltlich sehe ich keine neuen Fragen im Vergleich zu den erst kürzlich gestellten und kann Ihnen daher auch keine andere Antwort geben.
Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.
Nein.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.
Wir dürfen nicht schweigen! Deutschland muss politischen Druck ausüben und aufhören, Waffen zu liefern!