Antwort 10.07.2026 von Ruppert Stüwe SPD
Es betrifft d. Ausgestaltung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungssystems, dessen konkrete Finanzierung im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.
Es betrifft d. Ausgestaltung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungssystems, dessen konkrete Finanzierung im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.
Auch Ihren fatalistischen Blick auf den Zustand unseres Rechtsstaates lehne ich entschieden ab.
Je besser es uns in der Koalition gelingt, die Probleme im Land – eins nach dem anderen – zu lösen, umso weniger Resonanzboden verbleibt für diejenigen, die die Lösung von Problemen nur vortäuschen.


Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit zunächst ohne ärztliches Attest nachzuweisen, hat sich grundsätzlich bewährt.