
(...) nach dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 3 ist das Radfahren nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Wegen unter 2 m Breite sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Radfahren hingegen nicht zulässig. (...)
(...) nach dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 3 ist das Radfahren nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Wegen unter 2 m Breite sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Radfahren hingegen nicht zulässig. (...)
(...) Von 1998 bis 2009 war ich Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Meine persönliche Erfahrung ist, dass das Verbraucherverhalten und alle vorliegenden wissenschaftlichen Studien der Annahme wiedersprechen, der Verbraucher würde sich „so einfach“ umstellen. Fragen sie mal die Öko-Produzenten nach ihren Erfahrungen, wenn sie ihre nicht ganz nach Hochglanz-Prospekt aussehenden Produkte auf den Markt bringen und auf „konventionelle“ Käufer treffen. (...)
(...) Die Ausbildung in der Hauswirtschaft, vor allem hier in Bayern, ist qualitativ sehr hochwertig. Bestätigt wird das dadurch, dass unsere Meisterinnen, Technikerinnen und auch Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterinnen (alle vergleichbare Abschlüsse) in der Regel sehr schnell eine Anstellung auf dem freien Arbeitsmarkt finden. (...)