Antwort 05.05.2026 von Christos Pantazis SPD
Eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine medizinisch begründete Behandlung einer Diabetes-Erkrankung vorliegt.
Eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine medizinisch begründete Behandlung einer Diabetes-Erkrankung vorliegt.
Abnehmspritzen bei Diabetes, oft günstiger als Folgeschäden, Prävention bleibt entscheidend, Eigenverantwortung unverzichtbar
Zweitens: Was bei Diabetes Typ 2 erstattet wird, ist eine Diabetestherapie, nicht eine Gewichtsreduktion.
Es macht sicher mehr Sinn, darüber nachzudenken, in welchen Bereichen der Beamtenstatus tatsächlich notwendig ist und wo nicht.