Warum wird die gesetzliche Krankenversicherung mit der Kostenübernahme für Abnehmspritzen für Diabetes 2-Patienten belastet, obwohl Gewichtsabnahme und Diabetes-Heilung preiswerter möglich sind?
Warum wird die gesetzliche Krankenversicherung mit der Kostenübernahme für Abnehmspritzen für Diabetes 2-Patienten belastet, obwohl Gewichtsabnahme und Diabetes-Heilung durch konservative Maßnahmen wie dem Intervallfasten (unter ärztlicher Aufsicht) möglich sind? https://www.spektrum.de/news/diabetes-intervallfasten-kann-typ-2-diabetes-kurieren/2090184
https://www.asklepios.com/konzern/gesundheitsmagazin/gesund-werden/therapie-und-nachsorge/diabetes-typ-2
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die beiden Quellenhinweise. Sie stellen eine wichtige Frage, die zwei Dinge zusammenbringt, die rechtlich und medizinisch sauber zu trennen sind. Lassen Sie mich Ihnen daher punktgenau antworten.
Erstens: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Abnehmspritzen.Die zentrale Prämisse Ihrer Frage trifft so nicht zu. Arzneimittel, die "zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts" eingesetzt werden, sind nach § 34 Abs. 1 SGB V ausdrücklich aus dem Leistungskatalog der GKV ausgeschlossen (Sozialgesetzbuch V, 2024). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diesen Verordnungsausschluss 2024 für das Adipositas-Präparat Wegovy® (Semaglutid 2,4 mg) ausdrücklich nachvollzogen (Gemeinsamer Bundesausschuss, 2024). Eine Erstattung als "Abnehmspritze" findet also nicht statt, weder bei Menschen mit noch ohne Diabetes.
Zweitens: Was bei Diabetes Typ 2 erstattet wird, ist eine Diabetestherapie, nicht eine Gewichtsreduktion.Wenn Sie auf Ozempic®, Trulicity® oder Mounjaro® Bezug nehmen, dann handelt es sich um Antidiabetika, also Arzneimittel mit der Zulassung zur Behandlung des Typ-2-Diabetes. Sie werden bei Patient:innen mit Diabetes Typ 2 zur Verbesserung der Blutzuckereinstellung und zur Senkung des kardiovaskulären Risikos verordnet. Diese Indikation ist leitliniengerecht und entspricht den nationalen Versorgungsleitlinien. Die mit der Therapie häufig einhergehende Gewichtsreduktion ist ein erwünschter Nebeneffekt, nicht das Verordnungsziel. Erstattet wird also die Diabetestherapie, nicht das Abnehmen.
Drittens: Adipositas und Typ-2-Diabetes sind zwei eigenständige Krankheitsbilder.Beide Erkrankungen sind chronisch und stehen in engem Zusammenhang, sie sind medizinisch und sozialrechtlich aber nicht identisch. Etwa 80 bis 90 Prozent der Menschen mit Typ-2-Diabetes haben Übergewicht oder Adipositas, es gibt jedoch auch Typ-2-Diabetes ohne Adipositas sowie Adipositas ohne Diabetes. Diese Differenzierung ist entscheidend, weil Erstattungsfähigkeit und leitliniengerechte Therapie an die jeweilige Indikation gebunden sind.
Viertens: Lebensstilintervention ist evidenzbasiert und in den Leitlinien fest verankert.Ihren Hinweis auf konservative Maßnahmen teile ich ausdrücklich. Die DiRECT-Studie aus Schottland hat gezeigt, dass eine intensive Ernährungsumstellung nach einem Jahr bei 46 Prozent der Teilnehmenden zu einer Remission des Typ-2-Diabetes geführt hat, nach zwei Jahren noch bei 36 Prozent (Lean et al., 2018, 2019). Eine randomisiert-kontrollierte Studie zur intermittierenden Kalorienrestriktion, auf die sich auch der von Ihnen zitierte Spektrum-Artikel bezieht, kam zu einer Remissionsrate von 47,2 Prozent nach drei Monaten und 44,4 Prozent nach zwölf Monaten (Yang et al., 2023). Genau deshalb schreibt die aktualisierte S3-Leitlinie "Prävention und Therapie der Adipositas" der AWMF vor, dass jede medikamentöse Therapie ausschließlich in Kombination mit einer multimodalen Basistherapie aus Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie erfolgen darf (Deutsche Adipositas-Gesellschaft et al., 2024). Lebensstilintervention ist in der Versorgung also nicht eine Alternative zu medikamentöser Therapie, sondern deren Grundlage.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist uns wichtig, dass Adipositas als eigenständige chronische Erkrankung anerkannt und nicht als reine Lebensstilfrage verharmlost wird. Der Bundestag hat dies mit dem Beschluss zur Nationalen Diabetes-Strategie am 3. Juli 2020 vollzogen; ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP Adipositas) wurde anschließend beim G-BA in Auftrag gegeben (Deutscher Bundestag, 2020). Entscheidend ist, dass Betroffene Zugang zu wirksamen und leitliniengerechten Behandlungsoptionen erhalten, die vorrangig an Ernährungstherapie, Bewegung und Verhaltensänderung ansetzen und erst bei klarer Indikation und nachgewiesenem Nutzen pharmakologisch ergänzt werden.
Die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln wird in Deutschland bewusst im Rahmen eines wissenschaftsbasierten Verfahrens der gemeinsamen Selbstverwaltung entschieden. Maßgeblich sind dabei der nachgewiesene medizinische Nutzen, die Wirtschaftlichkeit und der konkrete Einsatz im Versorgungskontext. GLP-1-Agonisten können in bestimmten Fällen, insbesondere beim Typ-2-Diabetes mit kardiovaskulärem Risiko, eine wirksame Unterstützung darstellen, wenn der Nutzen belegt ist und eine medizinische Indikation vorliegt. Eine pauschale und undifferenzierte Erstattungsfähigkeit unabhängig von Indikation und Evidenz sehen wir kritisch. Unser Ziel ist eine Versorgung, die sich am medizinischen Bedarf orientiert, wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und zugleich die Finanzierbarkeit des solidarischen Gesundheitssystems sichert.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema und für die anregenden Quellenhinweise.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB

