Ich bin überzeugt, dass es uns am Ende dieses Gesetzgebungsprozesses auch gelingen wird, tragfähige und gerechte Lösungen zu finden, die sowohl die finanzielle Stabilität unsere Gesundheitssystems als auch die unterschiedlichen Lebenssituationen unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.
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Im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes findet sich keine Regelung zu einer Übergewinnsteuer bzw. einem Solidarbeitrag. Mein Hinweis in der Debatte bezog sich auch nicht auf den konkreten Inhalt dieses Gesetzesentwurfs, sondern auf die politische Einordnung und die aus meiner Sicht notwendige Flankierung solcher Entlastungsmaßnahmen.
Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
Ich halte diese geplante Regelung für einen guten Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Entlastung der Landwirte, damit sie sich wieder auf ihr Hauptgeschäft, die Herstellung von Lebensmitteln, fokussieren können