Darf ein Partnereinkommen im Hinblick auf eine amtsangemessene Alimentation berücksichtigen werden?
Das Alimentationsprinzip ist in Art. 33 Abs. 5 des GG verankert. Danach muss der Dienstherr Beamte und ihre Familien amtsangemessen alimentieren (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html). Darf man dann ein Partnereinkommen berücksichtigen, wenn das GG sagt, dass der Beamte ink. seiner Fam. amts. a. werden muss, mit dem Hintergedanken, dass der Beamte völlig unabhängig von äußeren Einflüssen agieren und entscheiden können soll in seiner Tätigkeit und eben nicht im Kopf haben muss, ob seine Entscheidung ggf. die private Tätigkeit seiner Ehefrau negativ tangiert und dann der Fam. am Ende Geld fehlt. Die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Beamten baut doch gedanklich auf dieser auskömmlichen Alimentation auf. Je mehr man externe Einflüsse (also Zusatzgehälter) als Notwendigkeit und nicht als Bonus in die Familie mit einbringt, umso mehr gefährdet man die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Beamten. Ein Urteil v. BVerfG zur aA in Nds. wird dieses Jahr nicht erwartet.

