Wo steht in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe etwas zu Übergewinnsteuern?
Sehr geehrte Frau Esdar,
in der Debatte am 16.4.26 behaupteten Sie nicht nur, die temporäre Absenkung der Energiesteuer sei gerecht (was man im Hinblick auf Verteilung der Entlastung auf die Haushalte als widerlegt ansehen muss), sondern Sie versprachen auch noch die die Einführung der "Übergewinnsteuer". Was immer man davon halten mag (der BFH hat diese Steuer für 2023/23 schon ausgebremst), findet sich in der gesamten Drucksache 21/5321 nicht einmal das Wort "Übergewinn" oder "Solidarbeitrag". Was haben Sie sich denn dabei gedacht?
Wenn Sie schon antworten, wäre ich auch für einen Hinweis dankbar, ob Sie die Position des IWF zu Energiesteuersenkungen in der Krise wahrgenommen haben und wie Sie damit umgehen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die kritische Nachfrage.
Im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes (BT-Drs. 21/5321) findet sich keine Regelung zu einer Übergewinnsteuer bzw. einem Solidarbeitrag. Mein Hinweis in der Debatte bezog sich auch nicht auf den konkreten Inhalt dieses Gesetzesentwurfs, sondern auf die politische Einordnung und die aus meiner Sicht notwendige Flankierung solcher Entlastungsmaßnahmen - die im Übrigen auch bereits wenige Tage vor meiner Rede im Koalitionsausschuss am 12. April 2026 genauso beschlossen wurden.
Die Diskussion dahinter ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt: Wenn der Staat in Krisensituationen Bürgerinnen und Bürger entlastet und erhebliche Mittel einsetzt, stellt sich zugleich die Frage, ob Unternehmen, die in außergewöhnlichen Krisenlagen erhebliche Zusatzgewinne erzielen, einen stärkeren Beitrag leisten sollten. Diese Debatte wurde in Deutschland und international geführt und wird auch weiterhin geführt. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass dies Bestandteil jedes einzelnen Entlastungsgesetzes sein muss.
Zur Frage der Gerechtigkeit der Energiesteuerabsenkung: Ich verstehe die Kritik durchaus. Es stimmt, dass pauschale Kraftstoffentlastungen Haushalte unterschiedlich erreichen und insbesondere Menschen mit höherem Verbrauch absolut stärker profitieren können. Gleichzeitig war die damalige Zielsetzung, kurzfristig und unbürokratisch auf die stark gestiegenen Energiepreise zu reagieren – insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, Familien und Menschen im ländlichen Raum, die auf das Auto angewiesen sind.
Zu Ihrem Hinweis auf die Position des Internationalen Währungsfonds: Ja, diese Argumentation ist mir bekannt. Der IWF hat wiederholt darauf hingewiesen, dass breit angelegte Energiesteuersenkungen in Krisenzeiten oft nur begrenzt zielgenau wirken, fiskalisch teuer sein können und teilweise auch Fehlanreize setzen. Diese Einwände nehme ich ernst.
Die politische Abwägung besteht aus meiner Sicht allerdings darin, kurzfristige Entlastung und Zielgenauigkeit gegeneinander auszubalancieren. Idealerweise wären zielgerichtete Transfers oft treffsicherer. In akuten Krisensituationen wird jedoch häufig zusätzlich auf schnell wirksame Instrumente zurückgegriffen.
Unabhängig davon bleibe ich dabei: Langfristig müssen wir soziale Entlastung - in meiner Rede bin ich beispielsweise auf die notwendige Einkommensteuerreform zur Entlastung vor allem kleiner und mittlerer Einkommen eingegangen -, Versorgungssicherheit und den klimaneutralen Umbau unseres Energiesystems gemeinsam denken. Dauerhafte Lösungen entstehen nicht durch befristete Steuersenkungen allein.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar

