Wo steht in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe etwas zu Übergewinnsteuern?
Sehr geehrte Frau Esdar,
in der Debatte am 16.4.26 behaupteten Sie nicht nur, die temporäre Absenkung der Energiesteuer sei gerecht (was man im Hinblick auf Verteilung der Entlastung auf die Haushalte als widerlegt ansehen muss), sondern Sie versprachen auch noch die die Einführung der "Übergewinnsteuer". Was immer man davon halten mag (der BFH hat diese Steuer für 2023/23 schon ausgebremst), findet sich in der gesamten Drucksache 21/5321 nicht einmal das Wort "Übergewinn" oder "Solidarbeitrag". Was haben Sie sich denn dabei gedacht?
Wenn Sie schon antworten, wäre ich auch für einen Hinweis dankbar, ob Sie die Position des IWF zu Energiesteuersenkungen in der Krise wahrgenommen haben und wie Sie damit umgehen.

