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Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Die Wohnkosten sind bereits viel zu hoch und höhere Steuern verschärfen dieses Problem. Wichtig ist ein ausreichendes Angebot vor allem an Sozialwohnungen.
Die Nebenkostenverordnung (Bundesrecht), die die Grundsteuer umlagefähig macht, zu ändern, fordert die Linke auf Bundesebene schon lange.
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.