Wie sollen ambulante Psychotherapiepraxen weiter bestehen, wenn Psychotherapeuten angestellt mehr netto verdienen als im GKV-System?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
können Sie mir erklären, wie die psychotherapeutische Versorgung der GK-Versicherten weiter Bestand haben soll, wenn, nach der bereits durchgeführten Honorarkürzung von 4,5%, jetzt durch die geplante Budgetierung die psychotherapeutische Einzelpraxis im Netto-Ertrag für sehr viele KollegInnen unter das Niveau einer Anstellung im öffentlichen Dienst fallen wird (Zahlen ZI-Panel Vgl. TVÖD-Rechner)? Was sollte diese niedergelassenen Kollegen im System halten, wenn es sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet? Wer wird die Versorgung psychisch Erkrankter dann übernehmen im ambulanten Sektor?
Ich freue mich über eine konstruktive Antwort.

