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Simone Borchardt
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Frage von Irma B. •

Wie sollen ambulante Psychotherapiepraxen weiter bestehen, wenn Psychotherapeuten angestellt mehr netto verdienen als im GKV-System?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

können Sie mir erklären, wie die psychotherapeutische Versorgung der GK-Versicherten weiter Bestand haben soll, wenn, nach der bereits durchgeführten Honorarkürzung von 4,5%, jetzt durch die geplante Budgetierung die psychotherapeutische Einzelpraxis im Netto-Ertrag für sehr viele KollegInnen unter das Niveau einer Anstellung im öffentlichen Dienst fallen wird (Zahlen ZI-Panel Vgl. TVÖD-Rechner)? Was sollte diese niedergelassenen Kollegen im System halten, wenn es sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet? Wer wird die Versorgung psychisch Erkrankter dann übernehmen im ambulanten Sektor?

Ich freue mich über eine konstruktive Antwort.

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Antwort von CDU

Ihre Frage ist berechtigt. Eine ambulante psychotherapeutische Praxis muss wirtschaftlich tragfähig bleiben. Niemandem ist geholfen, wenn Praxen zwar formal zugelassen sind, sich der Betrieb aber faktisch nicht mehr rechnet. Gerade im ländlichen Raum, in dem Ausweichangebote begrenzt sind, wäre das ein ernstes Versorgungsrisiko.

Zur Einordnung gehört aber auch: Der Vergleich zwischen einer selbstständigen Einzelpraxis und einer Anstellung im öffentlichen Dienst ist nicht eins zu eins möglich. In einer Praxis hängen Netto-Ertrag und wirtschaftliche Belastung stark von Kassensitzumfang, Auslastung, Mietkosten, Praxisorganisation, Altersvorsorge, Steuerlast, Fortbildungskosten, Verwaltung und persönlichem Risiko ab. Ein TVöD-Rechner bildet diese Struktur nicht ab. Er kann ein Warnsignal liefern, ersetzt aber keine vollständige betriebswirtschaftliche Bewertung.

Die bereits beschlossene Absenkung psychotherapeutischer Vergütung um 4,5 Prozent ist mir bekannt. Sie wurde nicht durch den Bundestag beschlossen, sondern im Erweiterten Bewertungsausschuss nach gescheiterten Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, gegen die Stimmen der KBV. Das ist für die parlamentarische Bewertung dennoch relevant, weil solche Beschlüsse unmittelbar in der Versorgung ankommen. 

Ebenso ist richtig: Die wirtschaftliche Lage vieler Praxen steht unter Druck. Das Zi-Praxis-Panel zeigt, dass Aufwendungen, insbesondere Personal, Mieten und Nebenkosten, deutlich gestiegen sind und die Einnahmenentwicklung damit nicht Schritt gehalten hat. Diese Entwicklung darf in der Gesetzgebung nicht ausgeblendet werden. 

Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen. Das Ziel stabiler Beiträge ist legitim, denn die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Gleichzeitig darf Beitragssatzstabilisierung nicht dazu führen, dass notwendige Versorgung dort geschwächt wird, wo sie ohnehin knapp ist. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, damit ist die parlamentarische Prüfung aber nicht ersetzt. 

Für mich ist deshalb entscheidend: Psychotherapeutische Versorgung darf nicht schematisch behandelt werden. Es braucht eine differenzierte Betrachtung danach, welche Folgen eine Rückführung oder Begrenzung von Vergütungsanteilen für reale Versorgungsangebote hat. Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt ausdrücklich vor lokalen Versorgungsdefiziten, wenn psychotherapeutische Leistungen pauschal in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt werden. Diese Kritik gehört in die parlamentarische Abwägung. 

Gleichzeitig kann die Antwort nicht lauten, jeden einzelnen Leistungsbereich dauerhaft vollständig von Finanzsteuerung auszunehmen. Das GKV-System muss insgesamt finanzierbar bleiben. Entscheidend ist die Balance: auskömmliche Vergütung, klare Steuerung der Versorgung, weniger Bürokratie, bessere Terminwege, stärkere Akutangebote, bessere Verzahnung mit Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie, Hausärzten und digitalen Unterstützungsangeboten. Richtlinientherapie darf dadurch nicht ersetzt werden, aber das System muss Patienten schneller in die passende Versorgung bringen.

Was hält niedergelassene Kolleginnen und Kollegen im System? Nicht Appelle, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören planbare Vergütung, eine faire Bewertung der hohen Verantwortung in der ambulanten Psychotherapie, weniger Verwaltungsaufwand und eine Versorgungspolitik, die nicht nur auf kurzfristige Einsparungen schaut. Genau daran wird sich die weitere parlamentarische Beratung messen lassen müssen.

Ich teile daher Ihre Sorge, dass eine wirtschaftliche Schwächung ambulanter Praxen am Ende die Versorgung psychisch erkrankter Menschen treffen kann. Ich teile aber nicht die pauschale Schlussfolgerung, dass die ambulante GKV-Psychotherapie zwangsläufig nicht mehr bestehen kann. Aufgabe der Politik ist es jetzt, die Finanzierung so zu ordnen, dass Beitragszahler nicht überfordert werden und Praxen zugleich arbeitsfähig bleiben. Beide Ziele müssen zusammen gedacht werden.

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