Antwort 05.03.2026 von Jörg Cezanne Die Linke
Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden.
Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden.
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
Ihre pauschale Aussage "Ziele seien erreicht worden" wird sicherlich dem umfangreichen Zwischenbericht nicht gerecht. Er umfasst auf fast 200 Seiten zahlreiche Daten und Fakten. Die werden gerade ausgewertet. Danach wird der Vorschlag der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.