Antwort 15.06.2026 von Stefan Wogawa BSW
Regelung im Thüringer Landtag
Regelung im Thüringer Landtag
Opfer sexualisierter Gewalt nur dann zu erwähnen, wenn sie für rassistische Narrative instrumentalisiert werden können, und gleichzeitig Maßnahmen abzulehnen, die Betroffene nachweislich schützen würden, hilft dagegen niemandem – außer den Tätern.
Konkret heißt das für mich aber, dass der Verkauf nicht kriminalisiert werden darf. Betroffene brauchen Schutz statt Strafe. Gleichzeitig müssen Kauf, Ausbeutung und Profite sanktioniert werden. Dazu gehören niedrigschwellige Gesundheitsangebote, aufsuchende Arbeit, anonyme Meldewege, eine klare Trennung von Hilfe und Kontrolle sowie praktikable Aufenthalts- und Sozialleistungswege für Betroffene.