Antwort 04.08.2026 von Andreas Mattfeldt CDU
Mich haben zu Ihrem zuvor angesprochenen Thema über das GKV-Gesetz hunderte Zuschriften erreicht, die ich alle beantwortet habe.
Mich haben zu Ihrem zuvor angesprochenen Thema über das GKV-Gesetz hunderte Zuschriften erreicht, die ich alle beantwortet habe.
Auch wenn ich den Einsatz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder politisch priorisiere, halte ich eine anlasslose Maßnahme nicht für gerechtfertigt. Vielmehr brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden effektive Ermittlungsmaßnahmen im Einzelfall.
Das dieser Satz in der Realität nicht immer konsequent zur Geltung kommt, ist einerseits sehr bedauerlich - vor allem natürlich für die Betroffenen - und andererseits Ansporn für die Gesellschaft und ihre Politik, es künftig (noch) besser zu machen.