Antwort 17.09.2026 von Reza Asghari CDU
Das Ansprechen von problematischen Sachverhalten muss erlaubt sein. Ein "Bashing" oder gar eine Kampagne kann ich nicht erkennen.
Das Ansprechen von problematischen Sachverhalten muss erlaubt sein. Ein "Bashing" oder gar eine Kampagne kann ich nicht erkennen.
In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
Terminanfragen bitte direkt ans Wahlkreisbüro.
Für ehemalige Beschäftigte der Braunkohleveredelung in Espenhain gilt dasselbe Rentenrecht wie für alle Versicherten der knappschaftlichen Rentenversicherung.