Antwort 15.09.2026 von Georg Eisenreich CSU
Zu dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf liegen auch abweichende verfassungsrechtliche Einschätzungen vor. Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ist nunmehr der richtige Ort, die Vorlage des Bundesrates weiter zu diskutieren und die verfassungsrechtlichen Fragen zu vertiefen.