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Die SED-Opferrente ist sowohl ein symbolisches Zeichen der Anerkennung für das erlittene Unrecht unter der SED-Diktatur als auch eine praktische Unterstützung für diejenigen, die bis heute unter den Folgen leiden.

Unter anderem sorgen wir endlich für eine Dynamisierung der Opferrente: Die Rente für die derzeit noch lebenden 38.000 politischen Häftlinge mit 90-tägiger Hafterfahrung wird erstmalig seit der letzten Erhöhung 2019 anlehnend an die Rentenentwicklung der letzten Jahre im Juli 2025 auf einen Sockelbetrag von 400€ angehoben und dann - ab 2026 - an die allgemeine Rentenanpassung gekoppelt. Diese Änderungen sollen ab dem 1. Juni 2025 gelten.

Die Bundesregierung hat den von mir vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Umlaufverfahren beschlossen.

Der Gesetzgeber, die Ausländerbehörden und Gerichte bei ihren Einzelfallentscheidungen sind an das Grundgesetz und an die Menschenrechte gebunden.

Es ist wichtig, dass jede Person, die ihren Geschlechtseintrag ändert, den oder die Vornamen, die aus ihrer Sicht am besten zu ihr passen, bestimmen kann. Die Umsetzung des Gesetzes muss diesen Grundgedanken entsprechen und der Zugang niedrigschwellig möglich sein.