Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.
Zusätzliche Ausgaben müssen solide finanziert und im Gesamthaushalt abgestimmt sein. Deshalb habe ich dem Oppositionsantrag nicht zugestimmt.
Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können.
Lassen Sie mich grundsätzlich sein: Das Frauenbild, das hinter den von Ihnen zitierten Aussagen steht, widerspricht klar meinen Werten. Ich stehe für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Dafür, dass jede Frau selbst über ihr Leben und ihren Körper entscheidet.
Laut Finanzministerium sind auch Erwerbsminderungsrentner antragsberechtigt.