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Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Danach wird das Bundeskabinett damit befasst.
Da das Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht begonnen hat, machen Spekulationen in meinen Augen keinen Sinn.
Der Sprachnachweis für die Einbürgerung wird heute über zertifizierte Sprachprüfungen anerkannter Anbieter wie der telc oder des Goethe-Instituts erbracht, nicht über eine einheitliche staatliche Prüfung.
Die Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung werden bereits heute durch anerkannte und qualitätsgesicherte Prüfungen nachgewiesen
Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist