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Unabhängig von der rechtlichen Einordnung halte ich die von Ihnen angesprochene Situation familienpolitisch für diskussionswürdig. Gerade nach der Geburt eines weiteren Kindes kann der Betreuungsbedarf der Familie tatsächlich steigen.
Beim Thema Minijob liegen aktuell zwei Vorschläge vor: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die die Opt-out-Möglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Mini-Job abzuschaffen (Empfehlung 26).
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen
Die gesetzliche Rentenversicherung dient in erster Linie dazu, wegfallendes Erwerbseinkommen im Alter, bei Erwerbsminderung oder Tod abzusichern.