
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro.
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro.
Wie ich schon an anderer Stelle geantwortet habe arbeitet die Bundesregierung daran, dass das möglichst bald geschieht.
das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wird aller Voraussicht nach am Mittwoch, den 05.07.2023, im Landtag beschlossen werden.
Um die solide Nachhaltigkeit der deutschen Finanzpolitik müssen Sie sich keine Sorgen machen
Mit dem wiederbelebten Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) für die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse haben wir im vergangenen Herbst ein Sondervermögen in Höhe von 200 Mrd. Euro geschaffen, welches voraussichtlich auch für die Wärmewende genutzt werden könnte.