Sehr geehrter Herr Linnemann, wurde im Zuge der Reformierung des Pflegegesetztes einmal angedacht, die Menschen mit neurobiologischen Entwicklungsstörungen aus den Pflegegraden rauszunehmen?
Meines Erachtens handelt sich bei den Betroffenen nicht um Personen, die pflegerische Unterstützung benötigen, sondern die psychosoziale Therapien benötigen. Was meines Wissens nicht im Bereich der Pflegeversicherung angesiedelt ist.

Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
