Frage von Anne M. • 27.03.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Aufgrund dieser Buchungspraxis wurde in den vergangenen Zeiten sehr niedriger Zinssätze der Haushalt in den betreffenden Jahren nur in vergleichsweise geringem Umfang belastet. Spiegelbildlich dazu führt diese Buchungspraxis in der gegenwärtigen Phase höherer Zinssätze zu hohen jährlichen Belastungen des Bundeshaushaltes