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Nein, m. E. ist der Weg über die die Bundesländer der richtige. Allerdings setzt er besserer Arbeitsteilung und -koordination des Länder-Datenschutzbeauftragten voraus.
Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann gemäß § 6 JAG auch bei dem Justizprüfungsamt erfolgen, in dessen Bezirk Sie aufgrund eines längeren Wohnsitzes oder sonstiger Beziehungen zugeordnet werden.
Lobbyismus ist nichts Anstößiges. Im Gegenteil: Interessenvertretung ist in einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft – in der es naturgemäß eine Fülle unterschiedlicher, zum Teil widerstreitender Interessen gibt – nicht nur legitim, sondern absolut notwendig.
Ich persönlich habe die Kooptation nicht in Anspruch genommen und an diesen Sitzungen nicht teilgenommen