Frage von Ozan C. •

Können Sie sich dafür einsetzen, dass eine Ausnahmeklausel in § 6 JAG für den integrierten Bachelor eingeführt wird, damit die auswärtigen Studierenden nicht ein Jahr warten müssen?

Sehr geehrter Herr Wille,

ich bin der Initiator der Petition für die Einführung der integrierten Bachelor und Master of Laws (www.openpetition.de/!llb) und Gründer von JURIST IN TIME und auch Mitglied bei dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung.

Da die Studenten nach der jetzigen Rechtslage nach § 6 JAG ein Jahr in NRW eingeschrieben sein müssen, damit sie den integrierten LL.B erhalten können, obwohl sie das Examen nicht mehr schreiben können oder wollen, schreiben mich diesbezüglich regelmäßig verzweifelte Studierende an und bitten mich um Hilfe. Diese Einjahresfrist ist nur dann sinnvoll, wenn die Studierenden das Examen noch schreiben können oder wollen.

Deswegen wollte ich Sie darum bitten, dass in § 6 JAG eine Ausnahmeklausel für den Antrag zur Erlangung des integrierten Bachelor of Laws oder zumindest für den Fall, dass kein Prüfungsanspruch für das Erste Juristische Examen mehr besteht, eingeführt wird.

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr C.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Mein fachlicher Schwerpunkt liegt vor allem im Bereich der Umweltpolitik auf Landesebene, nicht im Detail in der Rechtspolitik. Dennoch möchte ich Ihre Frage so gut wie möglich beantworten.

Die von Ihnen angesprochene Einjahresfrist betrifft lediglich die Zuständigkeit des jeweiligen Justizprüfungsamts. Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann gemäß § 6 JAG auch bei dem Justizprüfungsamt erfolgen, in dessen Bezirk Sie aufgrund eines längeren Wohnsitzes oder sonstiger Beziehungen zugeordnet werden.

Einige der häufigsten Fragen zu diesem Thema werden in folgendem Video beantwortet:
Instagram-Link: https://www.instagram.com/reel/DBs05E4Nb4D/?igsh=dno1bTIxMzNtbjI%3D

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne per E-Mail bei mir melden – ich leite Ihr Anliegen dann an die zuständigen Stellen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Volkhard Wille

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Volkhard Wille
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN