Frage von Ozan C. •

Können Sie sich dafür einsetzen, dass eine Ausnahmeklausel in § 6 JAG für den integrierten Bachelor eingeführt wird, damit die auswärtigen Studierenden nicht ein Jahr warten müssen?

Sehr geehrter Herr Wille,

ich bin der Initiator der Petition für die Einführung der integrierten Bachelor und Master of Laws (www.openpetition.de/!llb) und Gründer von JURIST IN TIME und auch Mitglied bei dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung.

Da die Studenten nach der jetzigen Rechtslage nach § 6 JAG ein Jahr in NRW eingeschrieben sein müssen, damit sie den integrierten LL.B erhalten können, obwohl sie das Examen nicht mehr schreiben können oder wollen, schreiben mich diesbezüglich regelmäßig verzweifelte Studierende an und bitten mich um Hilfe. Diese Einjahresfrist ist nur dann sinnvoll, wenn die Studierenden das Examen noch schreiben können oder wollen.

Deswegen wollte ich Sie darum bitten, dass in § 6 JAG eine Ausnahmeklausel für den Antrag zur Erlangung des integrierten Bachelor of Laws oder zumindest für den Fall, dass kein Prüfungsanspruch für das Erste Juristische Examen mehr besteht, eingeführt wird.

Vielen Dank im Voraus!

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Volkhard Wille
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN