Eine wehrhafte Demokratie muss entschlossen handeln, darf sich dabei aber nicht selbst schwächen. Deshalb halte ich auch aus parlamentarischer Verantwortung heraus eine politische Antwort für entscheidend.
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Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv
Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens halte ich es für geboten, zunächst die ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Einstufung durch das BfV abzuwarten.
Es handelt sich nicht um den Abschluss eines neuen milliardenschweren Rahmenvertrags. Vielmehr geht es um eine Bündelung bereits bestehender Beitrittsverträge bayerischer Behörden zu bundesweiten Konditionenverträgen.
Selbstverständlich darf man die AfD nicht “gewähren“ lassen, so wie Sie es schreiben. Aus diesem Grund ist die AfD bereits von einigen parlamentarischen Vorgängen, beispielsweise von der Teilnahme bzw. dem Beiwohnen im Parlamentarische Kontrollgremium, zu Recht ausgeschlossen.