Antwort 16.03.2026 von Melanie Bernstein CDU
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
Meine Ansichten decken sich mit denen der Bundesregierung.
Die Landesregierung beabsichtigt, das Tarifergebnis (wie im Übrigen seit 2025 durchgängig praktiziert) zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen