Antwort 17.10.2026 von Thomas Röwekamp CDU
Die wehrmedizinischen Vorgaben sehen auch Untersuchungen der Genital- und Analregion vor. Dabei geht es um die Feststellung gesundheitlicher Auffälligkeiten, die für die Beurteilung der Diensttauglichkeit relevant sein können. Das ist von einer allgemeinen Krebsvorsorge zu unterscheiden.