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Thomas Röwekamp
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Frage von Raphael S. •

Hose runter, Musterung! Wieso ist Ihnen die schamverletzende Genital- und Analbegutachtung aller 18-Jährigen in einem Pflichtsetting ohne freie Arztwahl und ohne medizinische Evidenz so wichtig?

Lieber Herr Röwekamp,

wie stehen Sie als Verteidigungsausschuss-Vorsitzender zur standardmäßigen Genital- und Analbegutachtung aller 18-Jährigen (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 Nr. 2078-2084) - obwohl:

- die Handlung im klaren Widerspruch zu nationalen & internationalen Leitlinien steht: "Ein allgemeines Screening [...] soll nicht durchgeführt werden“ (S3-Leitlinie zum Hodenkarzinom, S.26)

- die Wissenschaft ein höheres Schadens- als Nutzenpotenzial benennt (ebd., S. 29)

- Experten der Urologie keinen Zusammenhang zur Tauglichkeitsbestimmung sehen (Prof. Friedersdorff, Stern, 12.03.26)

- Damit die Vereinbarkeit mit § 17 Abs. 4 S. 2 WPflG gebrochen scheint.

- Die Inzidenz für Hodenkrebs bei 18-Jährigen unter 0,00005 liegt (RKI: Krebs in Deutschland, S. 97)

- Keine Verhältnismäßigkeit besteht: 99,5% aller Genitalbegutachtungen sind laut BW unauffällig. Für den Rest genügt eine reine Anamnese.

- Genitalbegutachtungen durch 2 andersgeschlechtliche Personen sehr unangenehm sein können.

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