Antwort 03.09.2026 von Thomas Hering CDU
Es geht dabei nicht allein um Kostenbegrenzung, sondern auch um eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts, wie er bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen erreicht werden kann.
Es geht dabei nicht allein um Kostenbegrenzung, sondern auch um eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts, wie er bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen erreicht werden kann.
Als jemand, der selbst mit dem Tourette-Syndrom lebt, kann ich gut nachvollziehen, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Teilhabe und die beruflichen Möglichkeiten einschränken kann.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein internationaler Versandkonzern Millionen Pakete verschickt oder eine Künstlerin, ein kleiner Handwerksbetrieb oder ein Kleinstunternehmen einige wenige Sendungen im Jahr über eine europäische Grenze schickt.
Da die PPWR unmittelbar europäisches Recht ist, kann Deutschland eine solche Ausnahme nicht allein einführen.