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Ein Verbot für privates Böllern oder die Möglichkeit für Kommunen, über solch ein Verbot selbst zu entscheiden, befürworte ich.
Ich zünde selbst kein privates Feuerwerk, verstehe die Sicherheitsbedenken und bin einem bundesweiten Böllerverbot kritisch, aber offen gegenüber.
Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat. Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist.
Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.