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Pascal Meiser
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Frage von Joachim S. •

Ein gutes und gesundes neues Jahr, Herr Meiser. Am 18.12.25 haben Sie sich bei der Abstimmung zur Zurückweisung der Einsprüche enthalten. Können Sie mir diese Auffälligkeit erklären?

https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/zurueckweisung-von-einspruechen-gegen-die-bundestagswahl-2025-beschlussempfehlung

Es hatte für mich den Eindruck, dass Sie auf der Mauer sitzen, die einerseits Brandmauer heißt und andererseits grundsätzlich im Sinne der Gründe des grundlegend-einsprüchlichen Antrages die Mitte einer aufklärenden Demokratie aufzeigt, falls ihre Beine auf der Mauer in Richtung AFD zeigen (ohne Sie in irgendeiner Form mit der AFD sondern nur und vollumfänglich dem Inhalt der Abstimmung gemein zumachen). Unter diesem Gesichtspunkt freue ich mich von Herzen, für die Herzen von 2.5 Mio. demokratie-liebender Friedenswähler und für das kollektive Herz-spüren aller demokratischen Bürger als gemeinsame Bürgerschaft auf ihre Antwort für diese exponierte Haltung.

Wenn das Herz von Bürgern frei, vorurteilsfrei, neugierig und unbelastet ist-wird schlägt, schaffen wir Bürger einem friedlich sozialen Wandel. Gehören Sie aufgrund dieser Abstimmung mit dazu?

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung.

Ich habe mich in der Tat bei der von Ihnen genannten Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zur Zurückweisung mehrerer Wahleinsprüchen bewusst für eine Enthaltung entschieden.

Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat.

Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist. Insofern war für mich auch eine Ablehnung der Beschlussempfehlung, die zumindest symbolisch einer Anerkennung der Richtigkeit des Einspruchs gleichkommen wäre, nicht möglich.

Im Ergebnis blieb für mich bei der entsprechenden Abstimmung nur die Enthaltung, und ich bin froh, dass jetzt und hoffentlich in Bälde das Bundesverfassungsgericht über die in Frage stehenden Beschwerde entscheidet und damit endlich abschließend für Klarheit sorgt.

Mit freundlichen Grüßen 
Pascal Meiser

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