
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein Parteiverbot aus guten Gründen an sehr hohe Hürden geknüpft.
Ich habe keine Petition zur Überprüfung der AfD unterstützt, weil ich meine Rolle als Abgeordnete anders einschätze. Ich unterstütze aber ein AfD-Verbotsverfahren.
Neben der Aufbereitung der Corona-Pandemie halten wir es als FDP für wichtig, aus den Geschehnissen der Corona-Pandemie zu lernen, um auf den unerwünschten, jedoch nicht für immer auszuschließenden Eintritt einer Pandemie besser vorbereitet zu sein.
Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.