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Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hat unter Nummer 24 empfohlen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr bzw. in der Hilfsempfehlung Nummer 25 um drei Monate nach Verkündung aufzuschieben.

Ich bin mir sicher, dass mir nicht alle Informationen vorliegen, um abschließend die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags bewerten zu können; was auch nicht erforderlich ist, da ich nicht zum Kreise der Antragsberechtigten zähle.

Wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bin auch ich der Meinung, dass einer Reihe von Äußerungen der AFD ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck kommt.

Bundesinnenministerin Faeser hat sich kürzlich zur Frage eines Verbotsantrages gegen die AfD geäußert. Sie setzt, und diese Einschätzung teile ich, auf die politische Auseinandersetzung.

Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.