Frage von Monika B. • 10.09.2023

Antwort von Paul Ziemiak CDU • 11.09.2023
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für die Rente und Altersvorsorge ist in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Hier werden die Rahmenbedingungen für eine solide Alterssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
Wir brauchen eine Bayerische Pflegekammer, die die Interessen der Profession von innen heraus vertritt.